Jährliches Dokument gemäß § 10 Wertpapierprospektgesetz
Nach dem am 1. Juli 2005 in Kraft getretenen Wertpapierprospektgesetz (WpPG) sind alle börsennotierten Gesellschaften verpflichtet, mindestens einmal jährlich dem Publikum ein Dokument zur Verfügung zu stellen, das
alle Informationen enthält oder auf sie verweist, die die Gesellschaft in den vorausgegangenen zwölf Monaten auf Grund von kapitalmarktrechtlichen Vorschriften veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt hat.
Die Analytik Jena AG hat im Zeitraum vom 1. Januar 2011 bis einschließlich 31. Dezember 2011 folgende Informationen im Sinne von § 10 Abs. 1 WpPG veröffentlicht oder dem Publikum zur Verfügung gestellt:
Mitteilungen
Ad-hoc-Mitteilungen gem. § 15 WpHG
Mitteilungspflichtige Wertpapiergeschäfte gem. § 15a WpHG (Directors' Dealings)
Mitteilungen über Veränderungen von Stimmrechtsanteilen gem. § 26 und § 41 WpHG
Finanzberichte
Geschäftsbericht 10/11 (PDF, 5,65 MB); 15. Dezember 2011
9-Monatsbericht 10/11 (PDF, 293 KB); 11. August 2011
6-Monatsbericht 10/11 (PDF, 515 KB); 12. Mai 2011
3-Monatsbericht 10/11 (PDF, 228 KB); 10. Februar 2011
Finanzkalender 2011
abgedruckt im Geschäftsbericht 10/11
Hinweis:
Informationen, die in diesem jährlichen Dokument enthalten sind oder auf die verwiesen wird,
sind möglicherweise nicht mehr aktuell.
Jena, im Dezember 2011
Analytik Jena AG
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